Anamnese

Die Anamnese (Krankengeschichte) ist die unverzichtbare Basis der fachärztlichen Diagnostik und Therapie. Dadurch erfährt der Arzt sowohl die Beschwerdekonstellation, als auch individuelle Besonderheiten des Patienten (kardiovaskuläre Risikofaktoren, Vor- und Begleiterkrankungen, bisherige Therapieansätze und deren eventuellen Nebenwirkungen). Mitgebrachte Vorbefunde und Laborwerte, sowie der aktuelle Medikamentenplan erlauben dem Arzt, ein umfassendes Bild zu gewinnen und die richtigen diagnostischen und therapeutischen Schritte einzuleiten.

Körperliche Untersuchung

Untersuchung des Patienten mit eigenen Sinnen des Arztes unter Zuhilfenahme medizinischer Geräte (wie z.B. Stethoskop und Blutdruckmessgerät) ist Grundlage jeglicher Diagnostik. Je nach klinischer Situation kann durch Inspektion (Betrachten), Palpation (Abtasten), Perkussion (Abklopfen), Auskultation (Abhören) die Situation der Gefäße und ihrer benachbarten Organsysteme adäquat evaluiert werden.

Apparative Untersuchungen

• Doppleruntersuchungen der Arterien und Venen der Extremitäten
• Doppleruntersuchung der Carotiden
• Farbduplexuntersuchung der Carotiden
• Transcranielle Doppler- und Farbduplexsonographie
• Farbduplexuntersuchung der Arterien und Venen der Extremitäten
• Farbduplexuntersuchung der retroperitonealen Gefäße
• Ultraschalluntersuchung von Lymphknoten und Gefäßen (Lymphödemabklärung)
• Messung der Pulswellengeschwindigkeit als Maß für das Gefäßalter
• Lichtreflexionsrheographie
• Venenverschlussplethysmographie
• Oszillographie
• Arterielle Photopletysmographie
• Kapillarmikroskopie der Finger
• Transkutane Sauerstoffpartialdruckmessung

Zweitmeinung

Vor allem bei komplexen Krankheitsbildern mit notwendigen Eingriffen oder potenziell nebenwirkungsreichen medikamentösen Therapien kommt es nicht selten dazu, dass man als Patient sich genauer und intensiver beraten lassen möchte als der medizinische Alltag es zulässt. Auch könnte sein, dass in verschiedenen klinischen Situationen unterschiedliche Optionen zur Verfügung stehen, deren Pros und Contras detaillierter besprochen werden müssen. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist nicht nur legitim, sondern wird ausdrücklich empfohlen sowohl vom Bundesgesundheitsministerium als auch von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen.